Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse:
Hier sind alle
Fleischteile von geschlachteten warmblütigen Landtieren gemeint.
Diese
Fleischteile müssen frisch oder durch geeignete Verfahren haltbar gemacht werden. Ebenfalls fallen hierunter alle Erzeugnisse oder
Nebenerzeugnisse von Tierkörpern warmblütiger Landtiere.
Milch und Molkereierzeugnisse
Alle frischen oder haltbar gemachten
Milcherzeugnisse, sowie aus der Verarbeitung resultierenden Nebenerzeugnisse
Eier und Eiererzeugnisse
Alle frischen oder haltbar gemachten
Eiererzeugnisse, sowie aus der Verarbeitung resultierenden Nebenerzeugnisse
Fisch und Fischnebenerzeugnisse
Alle Sorten von Fisch,
Fischteile oder die Nebenerzeugung aus deren Verarbeitung. Diese Fische, bzw. deren Fischteile müssen frisch oder durch geeignete
Verfahren haltbar gemacht sein.
Getreide
Hier werden alle
Getreidearten aufgemacht, unabhängig der Aufmachung, sowie die Erzeugnisse aus der Verarbeitung der Mehlkörper
Öle und Fette
Sämtliche tierischen und pflanzlichen
Öle und
Fette
Gemüse
Sämtliche frische oder haltbar gemachte Sorten von
Gemüse und
Hülsenfrüchten
Pflanzliche Nebenerzeugnisse
Nebenerzeugnisse, die aus der Aufbereitung von pflanzlichen Erzeugnissen, insbesondere
Getreide,
Gemüse und
Ölfrüchten resultieren
Bäckereierzeugnisse
Erzeugnisse aus der Backwarenherstellung von
Brot,
Kuchen,
Kekse und
Teigwaren
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